Für Rechtsanwälte – Mediation als ergänzendes Verfahren

Sie behalten die rechtliche Beratung – ich übernehme die Mediation.

Als externer Mediator kooperiere ich mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Dresden und Umgebung, um beziehungsintensive Konflikte außergerichtlich zu klären und Ihr Kanzleiangebot um Mediation mit anwaltlicher Begleitung zu ergänzen.

Mediation ist kein Gegenentwurf zum Recht und keine Konkurrenz zur anwaltlichen Beratung. Sie schafft Verständigung dort, wo rechtliche Klärung allein die Konfliktdynamik nicht auflöst und fortbestehende Beziehungen weiter belastet würden. Zugleich benenne ich klare Grenzen: Mediation kommt nicht in Betracht, wenn Schutz, Freiwilligkeit oder Rollenklarheit nicht gewährleistet sind.

Wenn Sie prüfen möchten, ob und in welchen Mandaten Mediation Ihre Arbeit sinnvoll ergänzt, können Sie ein unverbindliches, vertrauliches Kooperationsgespräch mit mir vereinbaren.


Wann sich eine Mediation für Ihre Kanzlei anbietet

In meiner Arbeit fokussiere ich mich auf Konflikte, in denen rechtliche Fragen eng mit Beziehung, Kommunikation und Alltagstauglichkeit verbunden sind. Mediation kann hier eine Form außergerichtlicher Konfliktlösung für Ihre Kanzlei sein, bei der die rechtliche Verantwortung vollständig in Ihrer anwaltlichen Begleitung bleibt.

Mediation in Nachbarschaftsmandaten Ihrer Kanzlei als ergänzende Konfliktklärung

Nachbarschaftskonflikte sind häufig durch Dauer, räumliche Nähe und wiederkehrende Eskalationen geprägt. Gerichtliche Entscheidungen schaffen formale Klarheit, lassen das alltägliche Zusammenleben jedoch oft ungelöst zurück.

Mediation im Nachbarschaftsrecht kann sinnvoll sein, wenn ein Mindestmaß an Gesprächsfähigkeit besteht und keine Bedrohungs- oder Einschüchterungslage vorliegt. Ziel ist eine praktikable Verständigung über Regeln des Zusammenlebens, die Sie als Kanzlei rechtlich einordnen und absichern können. Nicht geeignet ist Mediation bei akuter Gefährdung, systematischer Eskalation oder strategischer Verzögerung.

Mediation in familienrechtlichen Mandaten Ihrer Kanzlei

Im Familienrecht ist besondere Zurückhaltung geboten. Mediation kommt nur dort in Betracht, wo Freiwilligkeit, Schutz und realistische Zielsetzungen gegeben sind. In Zweifelsfällen hat der Schutz der Beteiligten stets Vorrang vor einem mediativem Vorgehen.

Mediation im Familienrecht ersetzt keine rechtlichen Entscheidungen in Schutz-, Sorge- oder Statusfragen. Sie ist nicht geeignet bei Gewalt, massiver Machtasymmetrie oder hoch eskalierten Dynamiken ohne Mindestkooperation. Wo sie eingesetzt wird, dient sie der Entlastung und der Vorbereitung tragfähiger Regelungen, die Sie im Rahmen der anwaltlichen Begleitung rechtlich gestalten und absichern.

Mediation in laufenden Arbeitsverhältnissen bei fortbestehenden Arbeitsbeziehungen

In laufenden Arbeitsverhältnissen stehen rechtliche, organisatorische und zwischenmenschliche Aspekte häufig in Spannung. Teamkonflikte, Führungsdilemmata oder Vorwurfsdynamiken lassen sich juristisch oft nur begrenzt lösen, solange die Zusammenarbeit fortbesteht.

Mediation im Arbeitsrecht kann hier einen geschützten Klärungsraum eröffnen, sofern Freiwilligkeit gegeben ist und keine disziplinarische oder sanktionsgeprägte Logik dominiert. Ziel ist die Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit sowie Klarheit in Rollen und Erwartungen, nicht die Klärung von Schuldfragen.


Rollen und Verantwortlichkeiten in der Zusammenarbeit

Eine klare Rollentrennung ist Grundlage jeder Zusammenarbeit zwischen Ihrer Kanzlei und mir als externem Mediator.

Ich arbeite als allparteilicher Mediator und verantworte ausschließlich den strukturierten Kommunikations‑ und Klärungsprozess – nicht die rechtliche Bewertung oder Durchsetzung der Ergebnisse. Rechtsberatung, rechtliche Einschätzungen sowie Vertrags‑ und Vergleichsgestaltung gehören ausdrücklich nicht zu meinem Auftrag und verbleiben vollständig in Ihrer Verantwortung als mandatierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Sie begleiten Ihre Mandantinnen und Mandanten weiterhin parteilich, klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und prüfen die in der Mediation entwickelten Verständigungen im Hinblick auf ihre rechtliche Tragfähigkeit und Umsetzbarkeit. Die Ergebnisse der Mediation dokumentiere ich in einer schriftlichen Verständigung ohne Rechtsbindungswirkung, die Ihnen als inhaltliche Grundlage für rechtssichere Vereinbarungen oder weitere anwaltliche beziehungsweise gerichtliche Schritte dient.

Diese Trennung der Rollen ist transparent, berufsrechtlich eindeutig und gegenüber Mandantinnen und Mandanten jederzeit klar kommunizierbar.


Ablauf der Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei

Der Einstieg erfolgt in der Regel nach einer ersten rechtlichen Beratung oder im laufenden Mandat, wenn deutlich wird, dass eine rein prozessuale Lösung die Beziehung dauerhaft belasten würde. Nach einer gemeinsamen Klärung von Ziel und Rahmen prüfe ich die Eignung der Mediation in einem Vorgespräch mit den Beteiligten.

Der Mediationsprozess ist zeitlich begrenzt und strukturiert. Am Ende steht eine schriftliche Verständigung, die bewusst keine Rechtsverbindlichkeit beansprucht. Sie bildet die Grundlage für die rechtliche Ausgestaltung durch Ihre Kanzlei.


Rahmenbedingungen und Verlässlichkeit

Mediation unterliegt der Vertraulichkeit. Inhalte werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten weitergegeben. Die Dokumentation beschränkt sich auf das notwendige Maß.

Ich arbeite überwiegend in Dresden und Sachsen sowie in geeigneten Online-Formaten. Die Zusammenarbeit ist bewusst als B2B‑Angebot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angelegt: sachlich, informationsorientiert und ohne direkte Mandantenansprache.

Wenn Sie dieses Kooperationsmodell für Ihre Kanzlei sondieren möchten, schreiben Sie mir für ein vertrauliches Kooperationsgespräch eine kurze Nachricht oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.


👉 Weitere fachliche Einordnungen und Beispiele zur Zusammenarbeit finden Sie im Blogbereich Mediation & Kooperation für Rechtsanwälte in Dresden auf meiner Website.